Äthiopisch-Orthodoxe Tewahedo-Kirche, Düsseldorf, Debre Kadesh Abune Gebremenfes Kidusu Kirche, Unsere Liebe Frau von der Heiligen Jungfrau Maria, Tswa-Vereinigung


§ 2 Zweck der Vereinigung

2.1 Die Vereinigung dient der gemeinsamen Darbringung von Tsebel Tsediq zur Erlangung des Segens der Heiligen Jungfrau Maria.

2.2 Zweck der Vereinigung ist die Förderung, der Schutz, die Stärkung und die Weiterentwicklung des Glaubens sowie der Lehre der Äthiopisch-Orthodoxen Tewahedo-Kirche.

2.3 Die Vereinigung verwirklicht christliche Nächstenliebe gemäß dem Wort des Evangeliums: „Ich war durstig, und ihr habt mir zu trinken gegeben; ich war krank, und ihr habt mich besucht; ich war hungrig, und ihr habt mir zu essen gegeben; ich war gefangen, und ihr seid zu mir gekommen.“ Dies erfolgt insbesondere durch die Unterstützung der Kirche sowie hilfsbedürftiger Menschen.

2.4 Die Vereinigung fördert soziale und gemeinschaftliche Aktivitäten zur Bewahrung, Weitergabe und Stärkung der Traditionen, Werte und des geistlichen Erbes der Äthiopisch-Orthodoxen Tewahedo-Kirche für gegenwärtige und zukünftige Generationen.

2.5 Die Mitglieder verpflichten sich zur treuen Entrichtung des Zehnten gemäß der Heiligen Schrift (Maleachi 3,10): „Bringt den ganzen Zehnten ins Vorratshaus, damit Speise in meinem Hause sei; und prüft mich doch darin, spricht der Herr der Heerscharen, ob ich euch nicht die Fenster des Himmels öffnen und Segen in überreicher Fülle auf euch herabschütten werde.“

§ 4 Pflichten und Verantwortlichkeiten der Mitglieder

4.1 Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Satzung sowie die Beschlüsse und Regelungen der Vereinigung zu beachten und einzuhalten.

4.2 Jedes Mitglied nimmt regelmäßig am monatlichen Gebet des 20. Vezema teil.

4.3 Jedes Mitglied beteiligt sich an den Vorbereitungen und der Durchführung der Veranstaltungen, insbesondere an dem Tag, an dem der Zikr (Tswa) vorbereitet wird.

4.4 Die Mitglieder tragen Verantwortung für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Verwendung und Übergabe der für den Zikr (Tswa) benötigten Materialien. Sie achten auf deren sachgemäßen Umgang und sorgen nach Abschluss des Programms für deren ordentliche Rückgabe.

4.5 Die Mitglieder sind verpflichtet, die vorgesehenen Yaredawi-Lieder zu studieren, einzuüben und aktiv an deren Vortrag mitzuwirken.

4.6 Die Mitglieder fördern den Zusammenhalt der Gemeinschaft und tragen durch ihr Verhalten zur Verwirklichung der Ziele der Vereinigung bei.

4. Mitgliedschaftspflichten und -verantwortungen

4.1 Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Satzung sowie die Regeln und Bestimmungen des Vereins zu beachten und einzuhalten.

4.2 Jedes Mitglied nimmt monatlich am Vezema-Gebet am 20. Tag des Monats teil.

4.3 Jedes Mitglied beteiligt sich an den Vorbereitungen für den Zikr (Tswa) an dem dafür festgelegten Tag.

4.4 Die Mitglieder achten auf den sorgfältigen Umgang mit den von den Glaubensgeschwistern für die Vorbereitung des Zikr (Tswa) bereitgestellten Materialien. Sie sind außerdem dafür verantwortlich, alle erforderlichen Vorbereitungen zu treffen und die verwendeten Materialien nach Abschluss des Programms ordnungsgemäß zurückzugeben bzw. zu übergeben.

4.5 Die Mitglieder sind verpflichtet, die vorbereiteten Yaredawi-Lieder zu lernen, zu üben und aktiv am Gesang teilzunehmen.

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